Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert. Als Arbeitnehmende gelten Personen, die im Sinne der AHV einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Versicherte haben Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Arbeitgeber tragen die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Die Arbeitnehmenden tragen die Prämien für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle. Abweichende Abreden zu Gunsten der Arbeitnehmenden bleiben vorbehalten.


UVG Maximum202220232024
Jahr148'200148'200148'200
Monat12'35012'35012'350