| 2024 | 2025 | 2026 | |
| bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule (max. Fr.) | 7'056 | 7'258 | 7'258 |
| ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule (20% vom Einkommen max. Fr.) | 35'280 | 36'288 | 36'288 |
Ab 1. Januar 2025 können Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen.
Für den 3a-Einkauf gelten feste Regeln und Bedingungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen. weitere Informationen
