Steuersatzänderung per 1. Januar 2024

In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen.


Aktuell (gültig ab 2024)
Normalsatz8,10%
Reduzierter Satz2,60%
Beherbergung3,80%


von
bis
2001
2010
2011
2017
2018
2023
Normalsatz7,60%8,00%7,70%
Reduzierter Satz2,40%2,50%2,50%
Beherbergung3,60%3,80%3,70%




Fremdwährungskurse

Für die Umrechnung kann wahlweise der von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) publizierte Monatsmittelkurs oder der Devisen-Tageskurs (Verkauf) angewendet werden. Steuerpflichtige Personen, die ein Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren internen Konzernumrechnungskurs verwenden.


Monatsmittelkurse