Erhöhung Privatanteil Geschäftsfahrzeug ab 1. Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Arbeitsweg pauschal im Privatanteil des Geschäftsfahrzeuges besteuert. Der Privatanteil erhöht sich von 0.8% auf 0.9% pro Monat. Der Arbeitgeber muss den Anteil der Aussendiensttätigkeit am Gesamtpensum im Lohnausweis nicht mehr bescheinigen.


Erhöhung des EO-Beitragssatzes ab 1. Januar 2021

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht.


Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs erfordert eine Änderung der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV). Hauptsächlich gilt es, die Bestimmungen zu präzisieren, die derzeit nur für die Mütter gelten, um auch die Väter einzuschliessen. Zudem werden einige Besonderheiten hinzugefügt, da der Vaterschaftsurlaub in den sechs Monaten nach der Geburt flexibel bezogen werden kann. Entsprechend erlischt der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung bei einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nicht, wie dies bei der Mutterschaftsentschädigung der Fall ist. Ausserdem wird die Bestimmung, wonach die Mütter den Beginn der Auszahlung ihrer Mutterschaftsentschädigung bei einer Hospitalisierung des Neugeborenen mindestens drei Wochen hinausschieben können, nicht auf die Väter ausgeweitet. Arbeitslose Väter haben ebenfalls Anspruch auf die Entschädigung. Die Entschädigung kann beantragt werden, sobald der Urlaub vollständig bezogen wurde, und sie wird einmalig ausbezahlt.


Steuern Aargau – Neue Mahngebühren ab 2019

Ab 2019 werden für das nicht fristgerechte Einreichen der Steuererklärung und für das nicht fristgerechte bezahlen der Akontorechnung Mahngebühren erhoben. Die 1. Mahnung (Steuererklärung und Zahlung) kostet 35 Franken. Die zweite Mahnung kostet 50 Franken. Die Bearbeitungsgebühr für ein Betreibungsverfahren beim Steuerbezug beträgt 100 Franken.

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Anpassung AHV/IV-Renten 2019

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.


Stellenmeldepflicht ab 01. Juli 2018

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Das Gesetz sieht insbesondere die Einführung einer Stellenmeldepflicht in denjenigen Berufsarten vor, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Ab dem 1. Juli 2018 gilt ein Schwellenwert von 8 Prozent und ab dem 1. Januar 2020 ein Schwellenwert von 5 Prozent. Die Übergangsphase ermöglicht es den Arbeitgebern und den Kantonen, ihre Prozesse und Ressourcen zur Bearbeitung der zu meldenden.

Weitere Informationen Webseite SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft


Online-Abrechnung der MWST wird Standard

Als Teil der e-Government Strategie des Bundes wird die Online-Abrechnung der neue Standard für die MWST-Abrechnung sein. Bald wird somit das Papierformular abgelöst. Fristverlängerungen sind ab dem 1. Januar 2019 ausschliesslich via „ESTV SuisseTax“ möglich.

Weitere Informationen Webseite Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)


Revision BGSA ab 1. Januar 2018

(Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit). Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (vAv) ist für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie bei Mitarbeit des Ehegatten oder der Ehegattin sowie der Kinder im eigenen Betrieb nicht mehr anwendbar.


Abgabe RTV

Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Sie ersetzt die empfangsgeräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 ausläuft. In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und TV-Abgabe. Sie erhalten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV automatische eine jährliche Rechnung.

Weitere Informationen Webseite Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)


Änderung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018.

Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Weitere Infos unter der Rubrik Informationen.


Obergrenze Fahrtkosten 7’000 Franken Kanton Aargau ab 1. Januar 2017

Unselbstständig Erwerbende dürfen bei den Kantons- und Gemeindesteuern ab 2017 maximal 7’000 Franken für berufsbedingte Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Diese Obgrenze gilt sowohl für die Fahrkosten der privaten als auch der öffentlichen Verkehrsmittel.


Anpassung der Eigenmietwerte Aargau

Gemäss Dekret des Grossen Rats vom 24. November 2015 erfolgt auf 2016 in den meisten aargauischen Gemeinden eine Anpassung der Eigenmietwerte. Die neuen Werte werden nicht in der aktuell auszufüllenden Steuererklärung 2015, sondern erst in einem Jahr mit der Steuererklärung 2016 deklariert.


Beitragssatz Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt von 0.5% auf 0.45%

Der befristete Beitragssatz von 0.45% ist gültig ab 2016 bis und mit 2020.


Obergrenze von 3’000 Franken bei der direkten Bundessteuer ab 1. Januar 2016

Unselbstständig Erwerbende dürfen bei der direkten Bundessteuer ab 2016 maximal 3’000 Franken für berufsbedingte Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Diese Obgrenze gilt sowohl für die Fahrkosten der privaten als auch der öffentlichen Verkehrsmittel. Gemäss Beschluss der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI).


„Sackgeldjobs“ ab 01.01.2015 von der AHV-Beitragspflicht befreit.

Wie vom Parlament beschlossen, werden im Rahmen der Verordnungsänderungen auf den 1.1.2015 „Sackgeldjobs“ von Jugendlichen von der AHV-Beitragspflicht befreit. Das heisst, dass z.B. Eltern, die in kleinem Umfang einen Babysitter beschäftigen, keine Arbeitgeberbeiträge mehr abrechnen und einzahlen müssen, und dass vom geringfügigen Lohn des Babysitters auch kein AHV-Abzug gemacht werden muss. Damit wird vermieden, dass bei solchen Beschäftigungen entweder ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand getrieben werden muss, oder dass die Auftraggeber in der Illegalität leben, wenn sie keine AHV-Beiträge abrechnen. Konkret sollen junge Leute bis Ende ihres 25. Altersjahrs keine Beiträge entrichten müssen, wenn ihr Einkommen aus einer Tätigkeit in Privathaushalten 750 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Die beschäftigten Jugendlichen können aber verlangen, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mit der AHV abgerechnet werden.


Familienzulagen für Selbständigerwerbende ab 01.01.2013

Ab 1. Januar 2013 werden auch die Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft dem Bundesgesetz über die Familienzulagen unterstellt. Anspruch auf Familienzulagen haben Selbständigerwerbende, welche ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens Fr. 7’020 pro Jahr erzielen. Die Familienzulagen werden durch einen prozentualen Beitrag des AHV-pflichtigen Einkommens finanziert.


Aargau Dumont-Praxis wird rückwirkend per 01.01.2009 abgeschafft

Der Grosse Rat hat die Abschaffung der Dumont-Praxis beschlossen.