Gerne fülle ich Ihre Steuererklärung prompt und zuverlässig aus. Natürlich überprüfe ich auch Ihre bereits ausgefüllte Steuererklärung auf Vollständigkeit. Für normale Steuererklärungen ohne komplexere Sachverhalte kommen folgende Tarife (Pauschalpreis) zur Anwendung. Diese Tarife gelten ausschliesslich für Steuererklärungen im Kanton Aargau. Ausserkantonale Steuererklärungen nur noch eingeschränkt möglich.


Steuererklärung Kanton Aargau

Für das nicht fristgerechte Einreichen der Steuererklärung werden ab 2019 Mahngebühren erhoben.

  • Fr.    35.– für 1. Mahnung Steuererklärung
  • Fr.    50.– für 2. Mahnung Steuererklärung
  • Fr.    35.– für Mahnung Steuerausstand
  • Fr. 100.– für Betreibung Steuerausstand

Einreichungsfristen:

  • 31.03.    unselbstständig Erwerbende
  • 30.06.    selbstständig Erwerbende

Fristerstreckungen bis 30. Juni für unselbstständig Erwerbende und 30. September für selbstständig Erwerbende müssen nicht begründet werden.
Darüber hinausgehende Fristerstreckungen müssen rechtzeitig mittels Begründung beantragt werden.

Rechtzeitig Fristerstreckung beantragen und Kosten sparen!

Fristerstreckung für Steuererklärung online beantragen
(Weiterleitung zum Onlineportal Steueramt Kanton Aargau)





Tarif 1 (Einzelperson)
Fr. 100.00

1 Lohnausweis oder Ersatzeinkommen, bis zu 5 Wertschriftenpositionen, 2 Beiträge Säule 3a, 1 Lebensversicherung, 2 Privatkredite, pauschale Berufsauslagen


Tarif 2 (Verheiratet)
Fr. 130.00

2 Lohnausweise oder Ersatzeinkommen, 8 Wertschriftenpositionen, 2 Beiträge Säule 3a, 2 Lebensversicherungen, 3 Privatkredite, pauschale Berufsauslagen


Tarif 3 (mit Liegenschaft)
Fr. 160.00

Umfang wie Tarif 1 oder Tarif 2, zusätzlich 3 Hypotheken, Pauschalunterhalt Liegenschaft


Zusatzleistungen nach Aufwand
Fr. 120.00 / Stunde

Erstellung von Beiblättern, Abklärungen, Beratungen usw.





Allgemeiner Ablauf
  • Beim Eintreffen Ihrer Unterlagen, werden diese umgehend bearbeitet. Ich melde mich bei Ihnen falls noch Unterlagen bzw. Angaben fehlen. Selbstverständlich wird bei Bedarf beim Steueramt eine Fristverlängerung beantragt.
  • Ich schicke Ihnen die abgabefertige Steuererklärung per Post zu. Sie brauchen sie nur noch zu unterschreiben und an das Steueramt weiterzuleiten. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie die Kopie der Steuererklärung inkl. Beilagen als PDF. Kopien in Papierform werden nur noch auf Wunsch erstellt.
  • Eine Kopie Ihrer Steuererklärung wird mindestens 10 Jahre intern abgespeichert. Bei Bedarf können Sie also jederzeit eine Steuererklärungskopie per E-Mail (kostenlos) nachverlangen. Für nachträgliche Kopien in Papierform wird eine Unkostenpauschale von Fr. 10.– pro Steuererklärung (exkl. Porto) in Rechnung gestellt.
  • Die Kosten für die Steuererklärung werden in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann mittels Einzahlungsschein beglichen werden.
Ablauf bei Neukunden
  • Bestellen Sie die Checkliste per Kontaktformular oder telefonisch.
  • Stellen Sie anhand der Checkliste die erforderlichen Unterlagen zusammen und tragen die benötigten Angaben ein. Für die Überprüfung auf Vollständigkeit wird noch die letztjährige Steuererklärungskopie benötigt.
  • Bitte melden Sie wesentliche Änderungen zum Vorjahr auf einem Beiblatt oder per E-Mail mit.
  • Reichen Sie die Unterlagen (inkl. Original Steuererklärungsbogen) per Post ein oder vereinbaren Sie einen Termin und bringen die Unterlagen persönlich vorbei.
Ablauf bei bestehenden Kunden
  • Wenn es zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen geben hat, dann können Sie die gewohnten Unterlagen per Post einreichen oder Sie vereinbaren einen Termin und bringen die Unterlagen persönlich vorbei. Bitte melden Sie wesentliche Änderungen zum Vorjahr auf einem Beiblatt oder per E-Mail mit.