Gerne fülle ich Ihre Steuererklärung prompt und zuverlässig aus. Natürlich überprüfe ich auch Ihre bereits ausgefüllte Steuererklärung im eTAX Aargau.
Für eine normale Steuererklärung ohne komplexere Sachverhalte gelten die nachstehenden Pauschalpreise.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine ausserkantonale Steuererklärung nicht entgegengenommen bzw. bearbeitet werden kann.
Die Steuererklärung wird ausschliesslich mit der webbasierten Anwendung eTAX Aargau erstellt und digital eingereicht. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
Steuererklärung Kanton Aargau
Für das nicht fristgerechte Einreichen der Steuererklärung werden Mahngebühren erhoben.
- Fr. 35.– für 1. Mahnung Steuererklärung
- Fr. 50.– für 2. Mahnung Steuererklärung
Einreichungsfristen:
- 31.03. unselbstständig Erwerbende
- 30.06. selbstständig Erwerbende
Grundsätzlich sind Fristverlängerungsgesuche bis 30.06. keine zu stellen, da Mahnungen erst nach dem 30. Juni erfolgen.
Fristverlängerungen bis 30. September für selbstständig Erwerbende müssen nicht begründet werden.
Darüber hinausgehende Fristverlängerungen müssen rechtzeitig mittels Begründung beantragt werden.
Rechtzeitig Fristverlängerung beantragen und Kosten sparen
Tarif 1 (Einzelperson)
Fr. 120.00
1 Lohnausweis oder Ersatzeinkommen, bis ca. 5 Wertschriftenpositionen, Beiträge Säule 3a,
Lebensversicherung, Privatkredite, pauschale Berufsauslagen
Tarif 2 (Verheiratet)
Fr. 150.00
2 Lohnausweise oder Ersatzeinkommen, bis ca. 8 Wertschriftenpositionen, Beiträge Säule 3a,
Lebensversicherungen, Privatkredite, pauschale Berufsauslagen
Tarif 3 (mit Liegenschaft)
Fr. 180.00
Umfang wie Tarif 1 oder Tarif 2, zusätzlich Hypotheken und Pauschalunterhalt Liegenschaft
(effektive Liegenschaftsunterhaltskosten nach Aufwand)
Zusatzleistungen nach Aufwand zum Stundenansatz
Fr. 120.00
Erstellung von Beiblättern, Abklärungen, Beratungen, Liegenschaftsunterhaltskosten,
aufwändiges Wertschriftenverzeichnis usw.
- Beim Eintreffen der Unterlagen werden diese schnellstmöglich bearbeitet. Wenn zusätzliche Unterlagen bzw. Angaben benötigt werden, dann werden Sie benachrichtigt. Eine Fristverlängerung wird bei Bedarf beantragt.
- Die Steuererklärung wird mit der webbasierten Anwendung eTax Aargau erstellt und ausschliesslich digital eingereicht. Eine Unterschrift ist somit nicht mehr notwendig. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie eine Kopie der Steuererklärung inkl. Belege als PDF per E-Mail. Kopien in Papierform werden nur noch auf Wunsch erstellt.
- Sollte die Steuererklärung im eTax Aargau nicht selber eröffnet und geteilt werden, wird der Steuererklärungsbogen mit den Zugangsdaten benötigt.
- Eine Kopie Ihrer Steuererklärung wird mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Bei Bedarf kann Ihnen eine Kopie der Steuererklärung per E-Mail zugestellt werden. Für nachträgliche Kopien in Papierform wird eine Unkostenpauschale von Fr. 20.– in Rechnung gestellt.
- Für die Erstellung der Steuererklärung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail.
- Eine Checkliste können Sie per E-Mail verlangen.
- Stellen Sie anhand der Checkliste die erforderlichen Unterlagen zusammen und tragen Sie die benötigten Angaben ein. Für die Prüfung auf Vollständigkeit wird zusätzlich eine Kopie der letztjährigen Steuererklärung benötigt.
- Bitte melden Sie wesentliche Änderungen zum Vorjahr auf einem Beiblatt oder per E-Mail mit.
- Den Steuererklärungsbogen einschliesslich der Unterlagen können Sie per Post zustellen. Eine Zustellung per E-Mail ist auch möglich. Bei einer Zustellung per E-Mail sollten die Unterlagen wenn möglich als PDF beigefügt werden.
- Wenn es zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen geben hat, dann können Sie die Unterlagen per Post oder E-Mail zustellen. Bitte melden Sie wesentliche Änderungen zum Vorjahr auf einem Beiblatt oder per E-Mail mit.
