Die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung erfolgt über Lohnprozente der Arbeitnehmer.
Die Beiträge sind jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen.
Beitragssätze ab 01.01.2016
bis Lohnsumme | Fr. 148'200 | 2,2% je 1,1% Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
ab Lohnsumme | Fr. 148'201 | 1,0% je 0,5% Arbeitnehmer und Arbeitgeber |