Die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung erfolgt über Lohnprozente der Arbeitnehmer.
Die Beiträge sind jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen.


Beitragssätze ab 01.01.2023
bis LohnsummeFr. 148'2002,2% je 1,1% Arbeitnehmer und Arbeitgeber
ab LohnsummeFr. 148'201aufgehoben


Beitragssätze 01.01.2016 – 31.12.2022
bis LohnsummeFr. 148'2002,2% je 1,1% Arbeitnehmer und Arbeitgeber
ab LohnsummeFr. 148'2011,0% je 0,5% Arbeitnehmer und Arbeitgeber