Alle Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigen, müssen einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein. Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge gilt grundsätzlich für alle Personen, die als Arbeitnehmende in der AHV beitragspflichtig sind.

Arbeitnehmer/innen, die mehr als den Mindestjahreslohn beziehen, unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität, ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter der obligatorischen Versicherung.

202320242025
Mindestjahreslohn
22'05022'05022'680
Koordinationsabzug25'72525'72526'460
BVG-Lohnobergrenze88'20088'20090'720
Maximaler koordinierter Lohn62'47562'47564'260
Minimaler koordinierter Lohn3'6753'6753'780