Steuersatzänderung per 1. Januar 2024
In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen.
| 2011 bis 2017 | 2018 bis 2023 | ab 2024 | |
| Normalsatz | 8,00% | 7,70% | 8,10% |
| Reduzierter Satz | 2,50% | 2,50% | 2,60% |
| Beherbergung | 3,80% | 3,70% | 3,80% |
Fremdwährungskurse
Für die Umrechnung kann wahlweise der von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) publizierte Monatsmittelkurs oder der Devisen-Tageskurs (Verkauf) angewendet werden. Steuerpflichtige Personen, die ein Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren internen Konzernumrechnungskurs verwenden.
