Steuersatzänderung per 1. Januar 2024
In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen.




2011 bis 20172018 bis 2023ab 2024
Normalsatz8,00%7,70%8,10%
Reduzierter Satz2,50%2,50%2,60%
Beherbergung3,80%3,70%3,80%




Fremdwährungskurse

Für die Umrechnung kann wahlweise der von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) publizierte Monatsmittelkurs oder der Devisen-Tageskurs (Verkauf) angewendet werden. Steuerpflichtige Personen, die ein Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren internen Konzernumrechnungskurs verwenden.

Monatsmittelkurse (ESTV)