Alle Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigen, müssen einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein. Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge gilt grundsätzlich für alle Personen, die als Arbeitnehmende in der AHV beitragspflichtig sind.

Arbeitnehmer/innen, die mehr als den Mindestjahreslohn beziehen, unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität, ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter der obligatorischen Versicherung.

202220232024
Mindestjahreslohn
21'51022'05022'050
Koordinationsabzug25'09525'72525'725
BVG-Lohnobergrenze86'04088'20088'200
Maximaler koordinierter Lohn60'94562'47562'475
Minimaler koordinierter Lohn3'5853'6753'675